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Prämienverbilligung: Auszahlung

Prämienverbilligung: Auszahlung

Prämienverbilligung

Wer in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf Prämien­verbilligung.    

Habe ich Anspruch auf Prämienverbilligung?

Informieren Sie sich über die Einkommens­grenzen und über den Ablauf der Prämien­verbilligung im Kanton Zürich.

Auszahlung

Vorbescheid und definitive Verfügung

Entscheidend für die definitive Berechnung des IPV-Anspruchs sind die effektiven Steuer­faktoren des Antrags­jahres (Beispiel: für das Jahr 2024 sind die Steuerfaktoren vom Jahr 2024 massgebend). Diese sind normaler­weise erst . Deshalb gibt es vorher eine provisorische Prämien­verbilligung. 

Die SVA Zürich überweist im ersten Schritt 80 Prozent des IPV-Betrags an die Kranken­versicherung. Die Rest­zahlung oder Rück­forderung erfolgt, sobald die definitiven Steuer­daten für das Antragsjahr vorliegen. 

Nachzahlung von Leistungen

Wenn die definitive Steuer­veranlagung des Antrags­jahres vorliegt und sich der Leistungs­anspruch bestätigt, zahlt die SVA Zürich den Rest­betrag an die Kranken­kassen aus. 

Rückforderungen von Leistungen

Wenn die definitive Steuer­veranlagung des Antrags­jahres vorliegt und der Leistungs­anspruch tiefer ausfällt, stellt die SVA Zürich Rückforderung. Die Abwicklung erfolgt über die Kranken­kasse.

Wechsel der Krankenkasse

Die alte Krankenkasse informiert die SVA Zürich, und die Prämien­verbilligung wird automatisch an die neue Krankenkasse weitergeleitet. Die Versicherten müssen die SVA Zürich nicht informieren.

Meldepflicht

Wer Prämienverbilligung erhält, ist verpflichtet, alle Änderungen mit Auswirkung auf den Anspruch zu melden. Mehr zur Meldepflicht

Weitere Informationen

Kontakt

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