Dieser Browser ist veraltet und birgt Sicherheitsrisiken. Die Webseite der SVA Zürich ist für diesen Browser nicht optimiert. Deshalb werden einige Inhalte nicht korrekt dargestellt.

Prämienverbilligung: Anmeldung

Prämienverbilligung: Anmeldung

Prämienverbilligung

Wer in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf Prämien­verbilligung.    

Anmeldung

Vorgehen

Die SVA Zürich ermittelt aufgrund der letzten definitiven Steuer­faktoren, wer Anspruch auf Prämien­verbilligung hat. Diese Personen erhalten bis Ende Juli automatisch ein Antrags­formular für das Folgejahr. Dieses Formular ist vollständig ausgefüllt bei der SVA Zürich einzureichen. 

Hinweise zur Bearbeitung des Antrags:

  • Die SVA Zürich prüft den Antrag, sobald dieser eingegangen ist.
  • Es wird keine Empfangs­bestätigung versendet.
  • Es kann bis zu sechs Monate dauern, bis die SVA Zürich den Vorbescheid versendet. Die Prämien­verbilligung wird direkt an die Krankenkasse überwiesen.

Verjährung

Der Antrag auf Prämien­verbilligung für das Jahr 2024 kann bis am 31. März 2025 eingereicht werden.

Trotz Anspruch kein Antragsformular erhalten?

Wer kein Antragsformular erhalten hat, füllt bitte das Online-Antragsformular aus. Für Personen ohne Internetzugang stehen ausdruckbare PDF-Formulare zur Verfügung.

Prämienverbilligung 2024

Habe ich Anspruch auf Prämienverbilligung?

Informieren Sie sich über die Einkommens­grenzen und über den Ablauf der Prämien­verbilligung im Kanton Zürich.

Weitere Informationen

Kontakt

Footer