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Internationales: Versicherte im Ausland

Internationales: Versicherte im Ausland

Internationales

Wer im Aus­land arbeitet oder lebt, bleibt in vielen Fäl­len bei der AHV versichert. Auch bei Ent­sendung. Mass­geblich sind zwischen­staatliche Ab­kommen.

Versicherte im Ausland

Freiwillige AHV und IV

Wer die Schweiz verlässt, ist nicht mehr obligatorisch versichert. Auf Wunsch lässt sich der Versicherungs­schutz lücken­los weiter­führen. Für den Bei­tritt zur frei­willigen AHV und IV müssen 4 Voraus­setzungen erfüllt sein:

  • Nationalität: Schweiz, oder anderer -Staat
  • Wohnsitz ausser­halb der EU oder EFTA
  • bis zum Verlassen der Schweiz mindestens 5 Jahre ununter­brochene obligatorische Versicherung
  • Einreichen der Beitritts­erklärung inner­halb eines Jahres nach Ende der obligatorischen Versicherung

Auskunft und Beitritt
Schweizerische Ausgleichs­kasse
Freiwillige Versicherung – Beiträge
Avenue Ed.-Vaucher 18
Postfach 3100
1211 Genf 2
Schweiz

Tel +41 58 461 91 11
csc-af@zas.admin.ch

Auskunft erteilen auch die schweizerischen Vertretungen (Botschaft, Konsulat). 

Weitere Informationen

Kontakt

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