Frauen und Männer können die Altersrente vorbeziehen oder aufschieben:
- vorbeziehen: ein ganzes oder zwei ganze Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter
- aufschieben: um höchstens fünf Jahre nach dem ordentlichen Rentenalter
Auf Wunsch erhalten Frauen die Altersrente bereits ab 62 oder 63 Jahren und Männer ab 63 oder 64 Jahren – mit einer lebenslangen Kürzung. Es ist auch möglich, den Bezug aufzuschieben, um später eine erhöhte Rente zu beziehen.
Frauen und Männer können die Altersrente vorbeziehen oder aufschieben:
Wer die Altersrente früher bezieht, erhält lebenslang eine gekürzte Rente:
Die Ausgleichskasse berechnet zunächst die Altersrente gemäss den persönlichen Faktoren und kürzt sie um 6,8 bzw. 13,6 Prozent. Während der Vorbezugsdauer und bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters muss die Ausgleichskasse unter Umständen die Kürzung revidieren: z. B. wegen einer Teuerungsanpassung oder der Begrenzung der Renten von Ehepaaren. Während des Vorbezugs zahlt die Ausgleichskasse keine Kinderrenten aus.
Damit auch Menschen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen die Altersrente früher beziehen können, erhalten sie unter bestimmten Voraussetzungen auch während des Vorbezugs Zusatzleistungen.
Wer die Altersrente vorbeziehen will, meldet sich am besten fünf bis sechs Monate im Voraus bei der zuständigen Ausgleichskasse an. Anmeldeschluss ist am letzten Tag des Monats, in dem das Altersjahr vollendet wird, ab welchem die Ausgleichskasse die Rente auszahlen soll. Wer
Wer die Rente früher bezieht, bleibt beitragspflichtig bis er das ordentliche Rentenalter erreicht. Erst danach gilt der Freibetrag für AHV-Rentnerinnen und -Rentner. Die während des Vorbezugs geleisteten Beiträge wirken sich nicht mehr auf die Rentenhöhe aus.
Für weitere Informationen, den Online-Rechner und das Anmeldeformular: Beitragspflicht von Nichterwerbstätigen
Wer die Altersrente mindestens ein ganzes Jahr später bezieht, erhält lebenslang eine erhöhte Rente:
Wer die Rente aufgeschoben hat, kann sie jederzeit abrufen – z. B. wenn er die Erwerbstätigkeit aufgibt.
Wer die Altersrente aufschieben will, muss dies der zuständigen Ausgleichskasse innert eines Jahres nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters mitteilen: Ziffer 8.2 im Anmeldeformular für eine Altersrente. Wer sich erst nach dieser Frist meldet, erhält die Rente ohne Zuschlag monatlich ausbezahlt. Die Rentenzahlung erfolgt zwar ohne Zuschlag, jedoch wird der Gesamtbetrag der nicht bezogenen Rentenleistungen ab dem ordentlichen Rentenalter ausbezahlt.