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Selbständig werden – was tun? Rechtsform wählen

Selbständig werden – was tun?: Rechtsform wählen

Selbständig werden – was tun?

Von der Geschäfts­idee zum eigenen Unter­nehmen: Die wichtigsten Schritte von der Wahl der Rechts­form über Sozial­versicherungen bis zur Mehrwert­steuer.

Rechtsform wählen

Sie haben die Wahl zwischen einem Einzel­unternehmen beziehungs­weise einer Personen­gesellschaft und einer Kapital­gesellschaft. Ein Einzel­unternehmen entsteht automatisch dann, wenn Sie als Einzel­person ein Geschäft im kauf­männischen Sinn unter eigenem Namen und in eigener Verantwortung führen. Einzel­unternehmen sind in der Schweiz weit verbreitet und bilden für viele den Einstieg in die selb­ständige unternehmerische Tätigkeit. Ein Einzel­unternehmen lässt sich jeder­zeit in eine Kapital­gesellschaft umwandeln.

Selbständig oder angestellt in der eigenen Firma

Die Rechts­form Ihres Unter­nehmens bestimmt Ihre sozialversicherungs­rechtliche Stellung. 

  • Selbständig­erwerbend: Ein Einzel­unternehmen besteht aus einem alleinigen Inhaber. Für ein Einzel­unternehmen müssen Sie von Ihrer Ausgleichs­kasse als selbständig­erwerbend anerkannt sein. Eine Personen­gesellschaft ist ein gesellschafts­rechtlicher Zusammen­schluss von mindestens zwei Personen (Teilhaber/Gesellschafter), die unter einer gemeinsamen Firmen­bezeichnung ein Gewerbe betreiben (Kollektiv­gesellschaft oder Kommandit­gesellschaft). Dabei sind die selbständig­erwerbenden Teil­haber zentral. Sie haften mit dem Gesellschafts­vermögen und ihrem privaten Vermögen. Eine Ausnahme bildet der Kommanditär: Seine Haftung ist auf die im Handels­register eingetragene Haftungs­summe beschränkt.

    Als Inhaberin oder Inhaber eines Einzel­unternehmens bzw. als Teil­haberin oder Teil­haber einer Personen­gesellschaft sind Sie selbständig­erwerbend. Im Gegen­satz zu Angestellten sind Sie nicht obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit und Unfall versichert. Die berufliche Vorsorge BVG ist für Sie frei­willig.
    Die weiteren Schritte zum Einzelunternehmen oder zur Personengesellschaft
  • Angestellt in der eigenen Firma: Im Gegensatz zur Personen­gesellschaft steht bei einer Kapital­gesellschaft das eingebrachte Kapital im Mittel­punkt. Eine Kapital­gesellschaft ist eine juristische Person, die erst durch Eintragung in das Handels­register ihre Rechts­fähigkeit erlangt. Für Verbindlichkeiten haftet sie mit dem Gesellschafts­vermögen. In der Schweiz gehören unter anderem die Aktien­gesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu den Kapital­gesellschaften.

    Als Gründerin oder Gründer einer Kapital­gesellschaft können Sie sich beispiels­weise als Geschäfts­führerin oder Geschäfts­führer anstellen. Als Angestellter sind Sie obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit und Unfall versichert. Auch die berufliche Vorsorge BVG ist obligatorisch.
    Die weiteren Schritte zur GmbH oder AG

www.gruenden.ch – die Gründungsplattform

Auf der Gründungs­plattform des Kantons Zürich finden Sie wertvolle Informationen und Kontakte. Die Plattform ist ein Angebot vom Amt für Wirtschaft und Arbeit Zürich, vom Handelsregisteramt Kanton Zürich, der Zürcher Kantonalbank und der SVA Zürich. 

Die SVA Zürich engagiert sich aktiv für die Neugründung von Firmen im Kanton Zürich. Jung­unternehmerinnen und Jung­unternehmern mit mindestens einem Angestellten kommen wir in den ersten zwei Jahren nach der Gründung mit besonders attraktiven Verwaltungs­kosten­sätzen entgegen. 

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