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Selbständig werden – was tun? Rechtsform wählen

Selbständig werden – was tun?: Rechtsform wählen

Selbständig werden – was tun?

Von der Geschäfts­idee zum eigenen Unter­nehmen: Die wichtigsten Schritte von der Wahl der Rechts­form über Sozial­versicherungen bis zur Mehrwert­steuer.

Rechtsform wählen

Sie haben die Wahl zwischen einem Einzel­unternehmen beziehungs­weise einer Personen­gesellschaft und einer Kapital­gesellschaft. Ein Einzel­unternehmen entsteht automatisch dann, wenn Sie als Einzel­person ein Geschäft im kauf­männischen Sinn unter eigenem Namen und in eigener Verantwortung führen. Einzel­unternehmen sind in der Schweiz weit verbreitet und bilden für viele den Einstieg in die selb­ständige unternehmerische Tätigkeit. Ein Einzel­unternehmen lässt sich jeder­zeit in eine Kapital­gesellschaft umwandeln.

Selbständig oder angestellt in der eigenen Firma

Die Rechts­form Ihres Unter­nehmens bestimmt Ihre sozialversicherungs­rechtliche Stellung. 

  • Selbständig­erwerbend: Ein Einzel­unternehmen besteht aus einem alleinigen Inhaber. Für ein Einzel­unternehmen müssen Sie von Ihrer Ausgleichs­kasse als selbständig­erwerbend anerkannt sein. Eine Personen­gesellschaft ist ein gesellschafts­rechtlicher Zusammen­schluss von mindestens zwei Personen (Teilhaber/Gesellschafter), die unter einer gemeinsamen Firmen­bezeichnung ein Gewerbe betreiben (Kollektiv­gesellschaft oder Kommandit­gesellschaft). Dabei sind die selbständig­erwerbenden Teil­haber zentral. Sie haften mit dem Gesellschafts­vermögen und ihrem privaten Vermögen. Eine Ausnahme bildet der Kommanditär: Seine Haftung ist auf die im Handels­register eingetragene Haftungs­summe beschränkt.

    Als Inhaberin oder Inhaber eines Einzel­unternehmens bzw. als Teil­haberin oder Teil­haber einer Personen­gesellschaft sind Sie selbständig­erwerbend. Im Gegen­satz zu Angestellten sind Sie nicht obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit und Unfall versichert. Die berufliche Vorsorge BVG ist für Sie frei­willig.
    Die weiteren Schritte zum Einzelunternehmen oder zur Personengesellschaft
  • Angestellt in der eigenen Firma: Im Gegensatz zur Personen­gesellschaft steht bei einer Kapital­gesellschaft das eingebrachte Kapital im Mittel­punkt. Eine Kapital­gesellschaft ist eine juristische Person, die erst durch Eintragung in das Handels­register ihre Rechts­fähigkeit erlangt. Für Verbindlichkeiten haftet sie mit dem Gesellschafts­vermögen. In der Schweiz gehören unter anderem die Aktien­gesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu den Kapital­gesellschaften.

    Als Gründerin oder Gründer einer Kapital­gesellschaft können Sie sich beispiels­weise als Geschäfts­führerin oder Geschäfts­führer anstellen. Als Angestellter sind Sie obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit und Unfall versichert. Auch die berufliche Vorsorge BVG ist obligatorisch.
    Die weiteren Schritte zur GmbH oder AG

Ahead Zürich: unabhängige Beratungsstelle für Gründerinnen und Gründer

Haben Sie Fragen zur Firmengründung im Kanton Zürich? Informieren Sie sich auf der Website von Ahead Zürich. Das Gründungs- und Innovationszentrum Ahead ist eine unabhängige Beratungsstelle, getragen von der Stadt Zürich, dem Kanton Zürich  und der Zürcher Kantonalbank. Die SVA Zürich gehört auch zu den Unterstützerinnen.

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