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Einkommensgrenzen 2024

Prämienverbilligung 2024: Einkommensgrenzen 2024

Prämienverbilligung 2024

Anspruch auf Prämien­verbilligung 2024? Informieren Sie sich über die Einkommens­grenzen für das Jahr 2024. Nützen Sie den Online-Rechner der SVA Zürich.

Einkommensgrenzen 2024 (provisorisch)

Besteht Anspruch auf Prämienverbilligung? Informieren Sie sich. Die Einkommens­grenzen hängen vom Wohnort ab. Der Kanton Zürich hat drei Prämienregionen. Basis für die Berechnung des Anspruchs ist das für die Prämien­verbilligung bereinigte massgebende Einkommen. Ein Antrag auf Prämien­verbilligung 2024 kann bis spätestens 31. März 2025 gestellt werden. Dafür gibt es ein Online-Formular.

Wichtig zu wissen: Der definitive Leistungs­anspruch für die Prämien­verbilligung 2024 kann erst dann bestimmt werden, wenn die definitiven Steuerfaktoren 2024 bekannt sind. Das ist frühestens ab Sommer 2025 der Fall. Zu viel bezogene Leistungen müssen zurück­bezahlt werden. 

Hinweis zu den Einkommensgrenzen 2024: Der Regierungsrat des Kantons Zürich kann bis September 2024 Anpassungen vornehmen.

Einzelpersonen Einkommensgrenzen 2024

Übersicht Einkommensgrenzen für die Prämienverbilligung 2024 für Einzelpersonen. Kein Anspruch, wenn Vermögen über CHF 150'000 (Vermögensgrenze für Alleinerziehende CHF 300'000).

Verheiratete Personen Einkommensgrenzen 2024

Übersicht Einkommengrenzen für die Prämienverbilligung 2024 für verheiratete Personen. Kein Anspruch, wenn Vermögen über CHF 300'000.

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