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SVA Zürich übernimmt neue Aufgabe vom Kanton

SVA Zürich übernimmt neue Aufgabe vom Kanton

Seit 1. Oktober bearbeitet die SVA Zürich die Anträge auf Befreiung von der Kranken­kassen­pflicht (KVG). Sie übernimmt die Aufgabe von der Gesund­heits­direktion des Kantons Zürich.

06. Oktober 2023

Voraussetzung für eine Befreiung ist der Nachweis eines ausländischen Versicherungs­schutzes, der die Kosten von Behandlungen in der Schweiz mindestens nach KVG übernimmt.
Voraussetzung für eine Befreiung ist der Nachweis eines ausländischen Versicherungs­schutzes, der die Kosten von Behandlungen in der Schweiz mindestens nach KVG übernimmt.

Wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet, muss eine obligatorische Kranken­versicherung (KVG) abschliessen. In begründeten Ausnahme­fällen, kann eine Befreiung von dieser Pflicht beantragt werden. Rund 18’000 Anträge werden jährlich gestellt. Mehr­heitlich von ausländischen Studierenden.

Weitere Informationen auf der Webseite unter «Kranken­versicherungs­pflicht».

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