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Änderung bei der Berechnung des IV-Grades

Änderung bei der Berechnung des IV-Grades

Die Berechnungs­grundlagen des Invaliditäts­grades wurden zugunsten der Versicherten geändert. Dadurch erhöht sich der IV-Grad. In vielen Fällen führt das zu höheren Renten.

19. Januar 2024

Der IV-Grad ist entscheidend für den Anspruch auf eine Rente und die Renten­höhe. Bei erwerbs­tätigen und teilerwerbs­tätigen Personen wird der IV-Grad anhand eines Einkommens­vergleichs berechnet. Dabei wird das Einkommen, das eine Person vor der Invalidität bzw. Teilinvalidität erzielen konnte, mit dem möglichen Einkommen mit den bestehenden Einschränkungen verglichen. Bei nichterwerbs­tätigen Personen stützt sich die IV-Stelle auf statistische Löhne ab. Diese wurden als zu hoch kritisiert.

Neu kommt bei der Berechnung ein pauschaler Abzug auf die statistischen Löhne zur Anwendung. Dadurch erhöht sich der IV-Grad. In vielen Fällen führt das zu höheren Renten.

Gut zu wissen: Die SVA Zürich überprüft alle laufenden IV-Renten von sich aus. Versicherte müssen nichts unternehmen.

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