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Kostenübernahme von Masken

Kostenübernahme von Masken

Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen erhalten einen einmaligen Pauschalbetrag von CHF 30.00 für den Kauf von Masken.

30. Juli 2020, SVA Zürich

Coronavirus: Schutzmaske

Im öffentlichen Verkehr gilt die Maskenpflicht. Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen erhalten einen einmaligen Pauschalbetrag von CHF 30.00 für den Kauf von Masken. Die SVA Zürich betreut für 87 Gemeinden im Kanton Zürich das Ergänzungsleistungsgeschäft. Wer in einer dieser Gemeinden wohnt, reicht den Antrag zur Kostenübernahme bei uns ein. Alle anderen wenden sich bitte an ihre Wohngemeinde.

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