Grundlage für die Berechnung ist das AHV-pflichtige Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Monate mit vermindertem oder fehlendem Einkommen wegen Krankheit oder Unfall zählen nicht für die Berechnung.

Berechnung der Mutterschaftsentschädigung
Grundlage für die Berechnung ist das AHV-pflichtige Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Monate mit vermindertem oder fehlendem Einkommen wegen Krankheit oder Unfall zählen nicht für die Berechnung.