Mutterschaftsentschädigung

Berechnung der Mutterschaftsentschädigung

Grundlage für die Berechnung ist das AHV-pflichtige Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Monate mit vermindertem oder fehlendem Einkommen wegen Krankheit oder Unfall zählen nicht für die Berechnung.