Und das geht so:
- Witwe, Witwer, Waisen oder ihre Vertreter melden sich bei jener Ausgleichskasse an, die zuletzt Beiträge der oder des Verstorbenen entgegengenommen hat.
- Die Ausgleichskasse berechnet die Höhe der Rente und überweist den Betrag monatlich auf das Bank- oder Postkonto.
- Wenn die Witwe oder der Witwer wieder heiratet, hebt die Ausgleichskasse die Witwen- oder Witwerrente auf. Waisenrenten laufen weiter.
Eine Hinterlassenenrente ist möglich, wenn die oder der Verstorbene mindestens ein volles Beitragsjahr aufweist.
Ein volles Beitragsjahr liegt vor:
- wenn die oder der Verstorbene insgesamt ein Jahr lang Beiträge geleistet hat
- oder wenn der Ehepartner ein Jahr lang den doppelten Mindestbeitrag geleistet hat
- oder wenn die Ausgleichskasse Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften anrechnen kann


