Und das geht so:
- Die oder der Versicherte meldet sich bei jener Ausgleichskasse an, die zuletzt Beiträge entgegengenommen hat.
- Wenn der Ehepartner oder der Antragsteller selber bereits eine Rente erhält, ist jene Ausgleichskasse zuständig.
- Die Ausgleichskasse berechnet die Höhe der Rente und überweist den Betrag monatlich auf das Bank- oder Postkonto.
Ein volles Beitragsjahr liegt vor:
- wenn jemand insgesamt ein Jahr lang Beiträge geleistet hat
- oder wenn der Ehepartner ein Jahr lang den doppelten Mindestbeitrag geleistet hat
- oder wenn die Ausgleichskasse Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften anrechnen kann
Es ist möglich, die Altersrente bis zu zwei Jahre früher oder bis zu fünf Jahre später zu beziehen:
Flexibles Rentenalter
Wie hoch ist meine Altersrente ungefähr? – Die theoretische Rentenschätzung gibt Auskunft.


