Und das geht so:
- Die oder der Versicherte schickt das Anmeldeformular der IV-Stelle im Wohnsitzkanton.
- Die IV-Stelle prüft die Anmeldung.
- Wenn der Anspruch erwiesen ist, übernimmt die AHV in der Regel 75 Prozent des Nettopreises des Hilfsmittels.
- Welche Hilfsmittel gibt es?
- Wie melde ich mich an?
- Was gibt es zu Hilfsmitteln der AHV sonst noch zu wissen?
Wer bereits Hilfsmittel der IV bezogen hat, erhält diese im bisherigen Umfang auch von der AHV.


