Die Arbeitslosenversicherung (ALV) deckt unter anderem den vorübergehenden Erwerbsausfall bei Verlust der Arbeitsstelle. Alle AHV-beitragspflichtigen Arbeitnehmenden und ihre Arbeitgebenden haben auch Beiträge an die ALV zu leisten. Ausgenommen sind Arbeitnehmende im ordentlichen Rentenalter – Frauen ab 64 und Männer ab
Arbeitslosenversicherung: Wer ist beitragspflichtig?
Arbeitnehmende sind bis zum ordentlichen Rentenalter obligatorisch bei der Arbeitslosenversicherung versichert. Sie teilen sich die Beiträge mit den Arbeitgebenden.
Beiträge hängen vom Lohn ab
Die Beiträge an die ALV erfolgen in Form von Lohnprozenten. Der versicherte Lohn ist pro Arbeitsverhältnis begrenzt auf
Wer welche Beiträge leistet
| Bruttolohn | Arbeitgeber | Arbeitnehmer | Total |
| Beitrag auf Monatslohn bis CHF 10'500.00 bzw. Jahreslohn bis CHF 126'000.00 | 1.1% | 1.1% | 2.2% |
| Beitrag auf Monatslohn-Anteil über CHF 10'500.00 bis CHF 26'250.00 bzw. auf Jahreslohn-Anteil über CHF 126'000.00 bis CHF 315'000.00 | 0.5% | 0.5% | 1.0% |
Arbeitnehmende, deren Arbeitgeber nicht beitragspflichtig ist, bezahlen die vollen Beiträge von

