Obligatorische Versicherung
Als Arbeitgeberin, Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Hausangestellten gegen Berufsunfall und Berufskrankheit (BU) zu versichern. Wenn das Arbeitspensum acht Stunden pro Woche oder mehr beträgt, ist auch eine Versicherung gegen Nichtberufsunfall (NBU) obligatorisch.


