Antworten auf häufige Fragen
Ich bin Altersrentnerin und habe verschiedene Arbeitgeber. Muss ich weiterhin AHV-Beiträge zahlen?
Ja. Sie sind über das ordentliche Rentenalter hinaus beitragspflichtig, solange Sie erwerbstätig sind. Für Altersrentnerinnen und Altersrentner gilt aber für jedes einzelne Arbeitsverhältnis ein Freibetrag von
Ich bin vorzeitig pensioniert und beziehe als Mann die AHV-Rente bereits mit
Männer sind bis 65 beitragspflichtig, Frauen bis 64, auch wenn sie bereits die AHV-Rente erhalten.
Mehr zur Beitragspflicht von Nichterwerbstätigen
Ich bin AHV-Rentner und weiterhin erwerbstätig. Meine Frau ist noch nicht im Rentenalter, aber nicht erwerbstätig. Muss sie als Nichterwerbstätige AHV-Beiträge zahlen?
Nein. Seit
Kann ich fehlende Beitragsjahre nachzahlen?
Ja, aber nur für die letzten fünf Jahre, sofern Sie in der Schweiz beitragspflichtig waren.
Mehr zum Thema Beitragsdauer
Meine 20-jährige Tochter hat eine mehrjährige Ausbildung begonnen. Ich erreiche in wenigen Monaten das Rentenalter. Habe ich weiterhin Anspruch auf Familienzulagen?
Das hängt von Ihrem AHV-pflichtigen Einkommen ab: Wenn Sie nach Abzug des Freibetrags von

