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Corona-Entschädigungen im Veranstaltungsbereich

Corona-Entschädigungen im Veranstaltungsbereich

Die Entschädigungsanträge im Veranstaltungsbereich werden laufend bearbeitet und ausbezahlt, spätestens bis Ende August.

17. August 2020, SVA Zürich

Das Coronavirus verursacht leere Reihen für Anbieter im Veranstaltungsbereich.

Die Anträge auf die Entschädigungen für geschäftsführende Gesellschafter einer AG oder GmbH im Veranstaltungsbereich werden laufend bearbeitet und ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt bis spätestens Ende August 2020. Selbständigerwerbende, die nicht mehr auf die Entschädigungen angewiesen sind, können uns dies mit dem Verzichtsformular online melden.

Detaillierte Informationen und die Antragsformulare für Personen in arbeitgeberähnlichen Funktionen finden Sie auf unserer Webseite.

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Kompetenzzentrum für Sozialversicherungen

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