Haben Sie Fragen zur Lohndeklaration 2019?
Nutzen Sie unsere Hotline:
Für Arbeitgeber (juristische Personen): 044 448 59 80
Für Selbständigerwerbende und Hausdienstarbeitgeber: 044 448 58 71
Bis spätestens 30. Januar 2020 müssen Arbeitgeber die im Jahr 2019 ausbezahlten Löhne der Ausgleichskasse melden. Schicken Sie uns die ausgefüllte Lohndeklaration frühzeitig zurück und vermeiden Sie so Verzugszinsen.
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