Und das geht so:
- Die oder der Versicherte meldet sich für die Altersrente bei jener Ausgleichskasse an, die zuletzt Beiträge entgegengenommen hat.
- Wenn der Ehepartner bereits eine Rente erhält, ist jene Ausgleichskasse zuständig.
- Die Ausgleichskasse berechnet die Höhe der Altersrente und der Kinderrente(n) und überweist den Betrag monatlich auf das Bank- oder Postkonto.