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Altersrente: Anmeldung

Altersrente: Anmeldung

Altersrente

Die Alters­rente ersetzt einen Teil des Arbeits­ein­kommens. Die Höhe hängt ab von den AHV-Beiträgen und der Beitrags­dauer.

Anmeldung

Für die Alters­rente braucht es in jedem Fall eine Anmeldung: am besten 5 bis 6 Monate im Voraus. 

Wer die Anmeldung wohin schickt

  • Grundsätzlich ist die Anmeldung bei der Ausgleich­skasse einzureichen, die zuletzt Beiträge entgegen­genommen hat.
  • Wenn die Ehe­partnerin, der Ehe­partner oder die Antrag­stellerin, der Antrag­steller bereits eine Rente der AHV oder IV bezieht, ist die Ausgleichs­kasse zuständig, die jene Rente auszahlt.
  • Wenn keine AHV-Beiträge geleistet wurden, muss die Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichs­kasse am Wohn­ort eingereicht werden.
  • Wer im Ausland wohnt, schickt die Anmeldung der Schweizerischen Ausgleichs­kasse.

    Schweizerische Ausgleichs­kasse
    AHV-Leistungen
    Av. Edmond-Vaucher 18
    Postfach 3100
    1211 Genf 2
    Schweiz

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