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Hilfsmittel AHV

Hilfsmittel AHV

Wer die AHV-Rente oder Ergänzungs­leistungen bezieht und Hör­geräte oder andere Hilfs­mittel braucht, erhält auf Antrag einen Beitrag an die Kosten.

Sinn und Zweck

Kurz erklärt

Hilfsmittel sollen gesundheitliche Einschränkungen kompensieren. Wer die AHV-Alters­rente oder Ergänzungs­leistungen bezieht und in der Schweiz wohnt, hat Anspruch auf einen finanziellen Beitrag an die Kosten von bestimmten Hilfs­mitteln. In den meisten Fällen über­nimmt die AHV 75 Prozent der Netto­kosten. Für Hör­geräte und einige andere Hilfs­mittel erhalten die Versicherten einen Pauschal­beitrag.

Wer hat Anspruch?

Voraus­setzungen

Anspruch auf Hilfsmittel hat, wer diese Voraus­setzungen erfüllt:

Zudem ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.

Wer bereits Hilfs­mittel der IV bezogen hat, erhält diese im bis­herigen Umfang auch von der AHV, sofern die Voraus­setzungen dafür noch erfüllt sind.

75 Prozent der Nettokosten oder Pauschalbeitrag

Diese Übersicht zeigt, welche Kosten die AHV über­nimmt.

Anmeldung

Vorgehen

Die Anmeldung für Hilfs­mittel ist der kantonalen IV-Stelle einzureichen. Sie prüft, ob die Voraus­setzungen erfüllt sind. Wenn ja, können die Versicherten danach der IV-Stelle Rechnung stellen für den Kosten­beitrag beziehungs­weise Pauschal­beitrag.

Weitere Informationen

Kontakt

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