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Selbständig werden – was tun? Einzelunternehmen oder Personengesellschaft

Selbständig werden – was tun?: Einzelunternehmen oder Personengesellschaft

Selbständig werden – was tun?

Von der Geschäfts­idee zum eigenen Unter­nehmen: Die wichtigsten Schritte von der Wahl der Rechts­form über Sozial­versicherungen bis zur Mehrwert­steuer.

1. Handelsregister

Sie haben sich dafür entschieden, ein Einzel­unternehmen oder eine Personen­gesell­schaft zu gründen. Sozial­versicherungs­rechtlich schlagen Sie damit den Weg zu einer selb­ständigen Erwerbs­tätigkeit ein. Die Anmeldung und Anerkennung als Selbständig­erwerbende oder Selbständig­erwerbender bei einer Ausgleichs­kasse ist aller­dings erst möglich, nachdem Sie die Tätig­keit aufgenommen haben.   

Als Inhaber eines nach kauf­männischer Art geführten Einzel­unternehmens mit einem Jahres­umsatz von CHF 100'000.00 oder mehr sind Sie verpflichtet, Ihr Unter­nehmen im Handels­register eintragen zu lassen. Zuständig ist das kantonale Handels­register­amt an Ihrem Geschäfts­sitz. Nach der Eintragung im Handels­register des Kantons Zürich senden wir Ihnen das Anmelde­formular für Selb­ständig­erwerbende. Der Handels­register­eintrag ist keine Bedingung für die Anerkennung einer selb­ständigen Tätig­keit.

2. Sozialversicherungsbeiträge

Nachdem Sie die Tätigkeit aufgenommen haben, melden Sie sich bei uns an. Legen Sie der Anmeldung bitte Unter­lagen bei, die Ihre Selbständigkeit belegen. Als selbständig­erwerbende Person wickeln Sie über uns neben Ihren Beiträgen an AHV, IV, EO und Familien­ausgleichs­kasse auch den Bezug Ihrer Familien­zulagen ab.

Falls Ihr Geschäfts­sitz in einem anderen Kanton liegt oder Sie Mitglied eines Berufs­verbands mit eigener Ausgleichs­kasse sind, wenden Sie sich an die betreffende kantonale Ausgleichs­kasse oder Verbands­ausgleichskasse. 

AHVeasy
Mit unserem Online­portal AHVeasy erledigen Sie die Sozial­versicherungs­geschäfte schnell und unkompliziert.  

Beschäftigen Sie Mitarbeitende?

Die wichtigsten Informationen finden Sie unter «Mitarbeitende anstellen».

3. Berufliche Vorsorge

Für Selbständig­erwerbende ist die beruf­liche Vor­sorge BVG frei­willig. Zahlreiche Berufs- und Branchen­verbände ermöglichen ihnen, sich bei eigens für sie gegründeten Vor­sorge­einrichtungen zu versichern. Dazu kommen viele branchen­eigene Pensions­kassen. Auskunft geben unter anderem Arbeit­geber­organisationen sowie Industrie- und Handels­kammern. Ebenfalls möglich ist der Anschluss an die Stiftung Auffang­einrichtung BVG.

4. Unfallversicherung

Für Selbständig­erwerbende ist die Unfall­versicherung frei­willig, aber je nach Situation empfehlens­wert. Über die obligatorische Kranken­versicherung sind bei Unfall nur Heilungs­kosten gedeckt. Bei Inter­esse können Sie sich frei­willig gegen Unfall versichern, sofern Sie in der Schweiz wohnen. Die frei­willige Versicherung umfasst:

  • Pflege­leistungen
  • Kosten­vergütungen
  • Geld­leistungen (Tag­geld, Invaliden­rente, Integritäts­entschädigung, Hilflosen­entschädigung, Hinter­lassenen­rente)

5. Mehrwertsteuer

Wenn Sie mit Ihrem Unter­nehmen einen Jahres­umsatz von mindestens CHF 100'000.00 für Leistungen in der Schweiz erwirtschaften, sind Sie mehr­wert­steuer­pflichtig. Melden Sie sich in diesem Fall innert 30 Tagen schriftlich bei der Eidgenössischen Steuer­verwaltung in Bern an.

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