Und das geht so:
- Beziehen Sie das Anmeldeformular bei Ihrer Gemeinde.
- Ihre Wohngemeinde berät Sie gerne und hilft Ihnen beim Ausfüllen der Anmeldung.
- Reichen Sie die Anmeldung zusammen mit den verlangten Unterlagen bei Ihrer Wohngemeinde ein.
Der Entscheid wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Bei Unklarheiten steht Ihnen die zuständige Durchführungsstelle für zusätzliche Erklärungen gerne zur Verfügung. Sofern Sie mit einem Entscheid trotzdem nicht einverstanden sind, können Sie dagegen Einsprache erheben.


