Im Kanton Zürich gibt es vier Leistungsarten:
- Ergänzungsleistungen (EL) nach Bundesrecht
- Beihilfen (BH) nach kantonalem Recht
- Kantonale Zuschüsse für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner (ZU)
- Gemeinden Gemeindezuschüsse (GZ) nach Gemeinderecht (in einigen Gemeinden
Individuelle Berechnung
Zusatzleistungen werden individuell berechnet. Ihre Höhe richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der AHV/IV-Renterinnen und –Rentner.
Ausrichtung durch Gemeinden
Im Kanton Zürich richten die Gemeinden die Zusatzleistungen zur AHV/IV aus. Für Personen mit Wohnsitz in der Stadt Zürich ist das Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV in Zürich zuständig. Die Zürcher Gemeinden können die Ausrichtung der Zusatzleistungen zur AHV/IV der SVA Zürich übertragen. Die Anmeldung nimmt immer die Gemeindestelle entgegen.
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