Im Kanton Zürich gibt es vier Leistungsarten:
- Ergänzungsleistungen (EL) nach Bundesrecht
- Beihilfen (BH) nach kantonalem Recht
- Kantonale Zuschüsse für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner (ZU)
- Gemeindezuschüsse (GZ) nach Gemeinderecht (in einigen Gemeinden)


