Die Ausgleichskassen nehmen die Rückverteilung an die Unternehmen vor: Alle Arbeitgebenden, die Arbeitnehmende beschäftigt haben, erhalten pro CHF 100'000.00
Die SVA Zürich nimmt die Rückverteilung an die bei ihr angeschlossenen Arbeitgebenden so vor:
- Arbeitgebende mit monatlicher Akontozahlung: Die Gutschrift wird von der Beitragsrechnung per Juni 2011 abgezogen
- Arbeitgebende mit quartalsweiser Akontozahlung: Die Gutschrift wird von der Beitragsrechnung per September 2011 abgezogen
- Arbeitgebende mit jährlicher Beitragsrechnung: Die Gutschrift wird von der Beitragsrechnung im Januar 2012 abgezogen

