Rückverteilung an Arbeitgebende

Seit Januar 2008 erhebt der Bund eine Lenkungsabgabe auf Heizöl, Erdgas und Kohle. Die nächste Rückverteilung an die Wirtschaft erfolgt ab Mitte 2011.

Die Ausgleichskassen nehmen die Rückverteilung an die Unternehmen vor: Alle Arbeitgebenden, die Arbeitnehmende beschäftigt haben, erhalten pro CHF 100'000.00 AHV-Lohnsumme im Jahr 2009 eine Gutschrift von CHF 64.40.

Die SVA Zürich nimmt die Rückverteilung an die bei ihr angeschlossenen Arbeitgebenden so vor:

  • Arbeitgebende mit monatlicher Akontozahlung: Die Gutschrift wird von der Beitragsrechnung per Juni 2011 abgezogen
  • Arbeitgebende mit quartalsweiser Akontozahlung: Die Gutschrift wird von der Beitragsrechnung per September 2011 abgezogen
  • Arbeitgebende mit jährlicher Beitragsrechnung: Die Gutschrift wird von der Beitragsrechnung im Januar 2012 abgezogen

Antworten auf die häufigsten Fragen zur CO2-Abgabe