Jahresabrechnung 2011

Hier finden Sie die Formulare für die Jahresabrechnung mit der Ausgleichskasse. Die Anleitung liegt bei. Sie können diese Formulare herunterladen und am Computer ausfüllen.

Vereinfachte Abrechnung für Arbeitgebende, die dafür angemeldet sind

Um diese Formulare am Computer ausfüllen zu können, brauchen Sie den aktuellen Adobe Reader. Sie können dieses Programm hier kostenlos herunterladen:
http://get.adobe.com/de/reader

Mit anderen PDF-Leseprogrammen wie "PDF Complete" für Windows 7 oder "Vorschau" für Mac OS treten Probleme auf.

Ausfüllen am Computer

1) Leeres PDF-Formular herunterladen und auf dem Computer speichern
2) Das gespeicherte PDF mit Adobe Reader (aktuelle Version) öffnen

Weitere Formulare und Merkblätter finden Sie in der Formularbibliothek.

Antwort auf die häufigsten Fragen

Ich habe im Jahr 2011 keine Löhne ausbezahlt. Muss ich die Jahresabrechnung trotzdem einreichen?
Ja. Kreuzen Sie bitte auf dem Formular an, dass Sie keine Löhne ausbezahlt haben, und senden Sie uns unterzeichnete Formular zurück.

Ich brauche mehr Zeit für die Jahresabrechnung. Ist eine Fristerstreckung möglich?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Eine genehmigte Fristerstreckung befreit jedoch nicht von der Pflicht, allfällige Verzugszinsen zu bezahlen.

Muss ich den Netto- oder den Bruttolohn deklarieren?
Den Bruttolohn. Damit wir die Sozialversicherungsbeiträge korrekt berechnen können, brauchen wir den Bruttolohn. Bei Bedarf hilft Ihnen unser Online-Rechner dabei, den Bruttolohn zu ermitteln.

Ab welchem Betrag müssen Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden?
Grundsätzlich ist jeder Lohn beitragspflichtig. Ist der Lohn im Kalenderjahr nicht höher als CHF 2300.00, müssen Sie die Beiträge aber nur auf Verlangen des Arbeitnehmers abrechnen. Ausgenommen sind Privathaushalte, die zum Beispiel eine Raumpflegerin beschäftigen, und bestimmte Kategorien von Arbeitgebenden im Kulturbereich: Sie müssen sämtliche Löhne abrechnen.
Für Frauen ab 64 und Männer ab 65 Jahren gilt ein Freibetrag von CHF 16'800.00 pro Jahr oder CHF 1400.00 pro Monat. Tragen Sie bitte nur den Bruttolohnanteil ein, der den Altersfreibetrag übersteigt.

Was muss ich im Feld "Ausbezahlte Familienzulagen" eintragen?
Bitte tragen Sie für jede Mitarbeiterin, jeden Mitarbeiter die im Jahr 2011 ausbezahlten Familienzulagen ein. Beachten Sie dazu auch die Anleitung zum Ausfüllen der Jahresabrechnung.