Pauschalvergütung für Hörgeräte

Seit 1. Juli 2011 vergüten AHV und IV Hörgeräte mit Pauschalbeiträgen an die Versicherten.

AHV – das Wichtigste in Kürze

  • So kommen Sie zu Ihrem Hörgerät: Information für Versicherte (PDF)
  • Kein Anspruch ohne spezialärztliche Untersuchung
  • Freie Wahl aus den zugelassenen Geräten
  • Fixer Pauschalbeitrag

AHV – Pauschalbeitrag

Hörgerät und Dienstleistungnur für ein Ohr, höchstens alle fünf Jahre (Rechnungsbeleg notwendig)CHF 630.00

IV – das Wichtigste in Kürze

  • So kommen Sie zu Ihrem Hörgerät: Information für Versicherte (PDF)
  • Kein Anspruch ohne spezialärztliche Untersuchung
  • Freie Wahl aus den zugelassenen Geräten
  • Fixer Pauschalbeitrag
  • Spezialregelung für hörgeschädigte Kinder und Härtefälle

IV – Pauschalbeiträge

Hörgerät und Dienstleistunghöchstens alle sechs Jahre (Rechnungsbeleg notwendig)nur für ein Ohr CHF 840.00
für beide OhrenCHF 1'650.00
Batterienpro Jahr (kein Rechnungsbeleg notwendig)nur für ein OhrCHF 40.00
für beide OhrenCHF 80.00
ReparaturHörgerät älter als ein Jahr (Rechnungsbelege notwendig)Reparatur der ElektronikCHF 200.00
Andere ReparaturenCHF 130.00