Wie hoch ist die Prämienverbilligung?

Die Höhe der Prämienverbilligung hängt ab vom steuerbaren Gesamteinkommen, vom Wohnort und vom Alter. Bei Minderjährigen zählen die Steuerfaktoren der Eltern.

Die Tabelle auf Seite 2 des Merkblatts Individuelle Prämienverbilligung 2012 zeigt die Höhe der Prämienverbilligung.

Die SVA Zürich informiert die anspruchsberechtigten Personen im November 2011 schriftlich über den Betrag, der ihnen zusteht.

Ist die Jahresprämie der Krankenkasse tiefer, kürzt die Krankenkasse die Prämienverbilligung entsprechend.

Prämienverbilligung für Kinder und junge Erwachsene

Kinder und junge Erwachsene bis 25 Jahre erhalten eine reduzierte Prämienverbilligung, da sie noch nicht die vollen Erwachsenenprämien bezahlen.

Junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren in Erstausbildung erhalten eine Prämienverbilligung in Höhe der halben regionalen Durchschnittsprämie.
Für die Bearbeitung braucht die SVA Zürich:

  • Das Antragsformular
  • Einen aktuellen Ausbildungsnachweis oder eine aktuelle Schulbestätigung (Legi).

Die SVA Zürich anerkennt jene Ausbildungsgänge, für die die Eltern in der Steuererklärung einen Kinderabzug vornehmen können (§ 34 Abs. 1 lit. a Steuergesetz).

Für Neugeborene erhalten Eltern die Prämienverbilligung erstmals im Jahr nach der Geburt. Auf Antrag ist eine anteilmässige Prämienverbilligung ab dem Monat nach der Geburt möglich.