Prämienverbilligung für Kinder und junge Erwachsene
Kinder und junge Erwachsene bis 25 Jahre erhalten eine reduzierte Prämienverbilligung, da sie noch nicht die vollen Erwachsenenprämien bezahlen.
Junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren in Erstausbildung erhalten eine Prämienverbilligung in Höhe der halben regionalen Durchschnittsprämie.
Für die Bearbeitung braucht die SVA Zürich:
- Das Antragsformular
- Einen aktuellen Ausbildungsnachweis oder eine aktuelle Schulbestätigung (Legi).
Die SVA Zürich anerkennt jene Ausbildungsgänge, für die die Eltern in der Steuererklärung einen Kinderabzug vornehmen können (§ 34 Abs. 1 lit. a Steuergesetz).
Für Neugeborene erhalten Eltern die Prämienverbilligung erstmals im Jahr nach der Geburt. Auf Antrag ist eine anteilmässige Prämienverbilligung ab dem Monat nach der Geburt möglich.