Wie funktioniert die Auszahlung der Prämienverbilligung?

Die SVA Zürich überweist die Prämienverbilligung der Krankenkasse. Diese zieht den Betrag ab Januar von den laufenden Prämienrechnungen ab. Nur wer die Krankenkasse wechselt, erhält die Prämienverbilligung direkt ausbezahlt.

Damit die Krankenkassen den Beitrag mit den laufenden Prämien verrechnen können, meldet ihnen die SVA Zürich im Herbst des Vorjahres, wer Anspruch auf Prämienverbilligung hat.

Wechsel der Krankenkasse

Wer die Krankenkasse wechselt, meldet dies bitte der SVA Zürich. Die SVA Zürich benötigt eine Kopie des neuen Versicherungsausweises und die Angaben zu einem Bank- oder Postkonto (mit internationaler Kontonummer IBAN), damit sie die Prämienverbilligung direkt überweisen kann. Die Überweisung an die neue Krankenkasse ist nicht möglich.

Für Quellensteuerpflichtige überweist die SVA Zürich die Prämienverbilligung der Krankenkasse jeweils im Frühling.