Die Gemeindesteuerämter ermitteln jährlich aufgrund der Steuerfaktoren, wer Anspruch auf Prämienverbilligung hat, und melden dies der SVA Zürich. Die SVA Zürich schickt diesen Einzelpersonen, Ehepaaren bzw. eingetragenen Partnern und Familien ein vorgedrucktes Antragsformular. Dieses Formular ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben innert zwei Monaten der SVA Zürich zurückzuschicken.
Wenn Änderungen notwendig sind oder Angaben zur Krankenkasse fehlen, benötigt die
Wie melde ich mich für die Prämienverbilligung an?
Wer Anspruch auf Prämienverbilligung hat, erhält von der SVA Zürich ein vorgedrucktes Antragsformular. Wenn die Angaben stimmen, genügt es, dieses Formular zu unterschreiben und zurückzuschicken.
Trotz Anspruch kein Antragsformular erhalten?
Wer trotz Anspruch auf Prämienverbilligung bis Ende Juli 2013 – bei Quellenbesteuerung bis Ende September 2013 – kein Antragsformular erhalten hat, wendet sich bitte in der Wohngemeinde an die zuständige Stelle für Prämienverbilligung.
Wer in der Stadt Zürich wohnt, wendet sich an:
Städtische Gesundheitsdienste
Krankenversicherung
Walchestrasse 31
Postfach 3251
8021 Zürich
Tel 044 412 25 90
Wer in der Stadt Winterthur wohnt, wendet sich an:
Soziale Dienste Winterthur
Bereich KVG
Technikumstrasse 73
8402 Winterthur
Tel 052 267 64 04


