Im Jahr 2012 hat Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung, wer am
- Ehepaare bzw. eingetragene Partner und Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern:
Steuerbares Gesamteinkommen höchstensCHF 61'000.00
und steuerbares Gesamtvermögen höchstensCHF 300'000.0 0 - Ehepaare bzw. eingetragene Partner ohne minderjährige Kinder:
Steuerbares Gesamteinkommen höchstensCHF 47'500.00
und steuerbares Gesamtvermögen höchstensCHF 300'000.00 - Einzelpersonen:
Steuerbares Gesamteinkommen höchstensCHF 37'200.00
und steuerbares Gesamtvermögen höchstensCHF 150'000.00 - Junge Erwachsene in Erstausbildung (bis
25. Altersjahr):
Steuerbares Gesamteinkommen höchstensCHF 61'000.00
und steuerbares Gesamtvermögen höchstensCHF 300'000 (verheiratet bzw. in eingetragener Partnerschaft) oder höchstensCHF 150'000.00 (Einzelpersonen)
Entscheidend sind die Steuerfaktoren per Stichtag


