Individuelle Prämienverbilligung auf einen Blick
Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, erhält einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung – die individuelle Prämienverbilligung.
Und das geht so:
- Wer im Kanton Zürich wohnt und im Jahr 2014 Anspruch auf Prämienverbilligung hat, erhält bis Ende Juli 2013 von der SVA Zürich ein Antragsformular.
- Dieses Antragsformular unterschreiben und innert zwei Monaten der SVA Zürich zurückschicken.
- Die SVA Zürich überweist die Prämienverbilligung der Krankenkasse.
- Die Krankenkasse zieht die Verbilligung von den Prämienrechnungen ab.