Individuelle Prämienverbilligung

Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, erhält einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung – die individuelle Prämienverbilligung.

Und das geht so:

  • Wer im Kanton Zürich wohnt und im Jahr 2011 Anspruch auf Prämienverbilligung hat, erhält bis Ende Juli 2010 von der SVA Zürich ein Antragsformular.
  • Dieses Antragsformular unterschreiben und innert zwei Monaten der SVA Zürich zurückschicken.
  • Die SVA Zürich überweist die Prämienverbilligung der Krankenkasse.
  • Die Krankenkasse zieht die Verbilligung von den Prämienrechnungen ab.

Wer hat Anspruch?
Wie hoch ist die Prämienverbilligung?
Wie funktioniert die Auszahlung?
Wie melde ich mich an?
Was gibt es zur Prämienverbilligung sonst noch zu wissen?