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Beiträge von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden

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Hinweise zur Eingabe der Daten

Freibetrag für Arbeitnehmende nach Referenzalter

Für Arbeitnehmende, die das erreicht haben, gilt ein Freibetrag von CHF 16'800.00 pro Jahr. Für ein korrektes Resultat ist dies bei der Eingabe zu berücksichtigen.

Beispiel: Ein Mann ist im Vorjahr 65-jährig geworden. Bei ganzjähriger Beschäftigung gilt für ihn der volle Freibetrag von CHF 16'800.00. Im Rechner ist deshalb als Bruttolohn einzugeben: CHF 63'200.00, also 80'000 minus 16'800.

Neu: Verzicht auf Freibetrag möglich

Seit 1. Januar 2024 können Angestellte auf den Abzug des Freibetrags verzichten. Möchten Sie auf den Abzug verzichten, müssen Sie dies der Arbeitgeberin, dem Arbeitgeber vor der ersten Lohnzahlung mitteilen.

Beschäftigungsdauer

Für die korrekte Berechnung der Beiträge an die Arbeitslosen­versicherung ist die Beschäftigungs­dauer entscheidend.

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