Und das geht so:
- Wer in den neun Monaten vor der Geburt des Kindes obligatorisch in der AHV versichert und mindestens fünf Monate lang erwerbstätig war, hat Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Versicherungs- und Beschäftigungszeiten in EU- oder EFTA-Staaten zählen ebenfalls.
- Die Mutter füllt das Anmeldeformular aus und gibt es dem Arbeitgeber ab. Wenn sie selbständigerwerbend ist, schickt sie das Formular der Ausgleichskasse.
- Wenn die Mutter während des Urlaubs Lohn erhält, geht die Entschädigung an den Arbeitgeber.
- Erhält die Mutter während des Urlaubs keinen Lohn, bekommt sie die Entschädigung direkt von der Ausgleichskasse.
Wie viel Mutterschaftsentschädigung erhalte ich? – Der Online-Rechner gibt Auskunft.


