Arbeitsfähigkeit / Arbeitsunfähigkeit
Die Arbeitsunfähigkeit ist die medizinisch begründete Unfähigkeit, eine bestimmte Tätigkeit in einem bestimmten zeitlichen und funktionellen Umfang auszuüben.

Kennen Sie den Unterschied zwischen Erwerbsfähigkeit und Arbeitsfähigkeit? Das IV-Glossar erklärt Begriffe, die für behandelnde Ärztinnen und Ärzte wichtig sind.
Die Arbeitsunfähigkeit ist die medizinisch begründete Unfähigkeit, eine bestimmte Tätigkeit in einem bestimmten zeitlichen und funktionellen Umfang auszuüben.
Die Erwerbsunfähigkeit bedeutet die Beeinträchtigung der Erwerbsmöglichkeiten in der aktuellen Tätigkeit und in anderen zumutbaren beruflichen Tätigkeiten. Die Erwerbsunfähigkeit wird ausschliesslich von der IV festgelegt.
Das in angestammter (ursprünglich erlernter) oder zuletzt ausgeübter Tätigkeit erzielte Einkommen wird als Valideneinkommen bezeichnet. Das mit eingeschränktem Gesundheitszustand erzielbare Einkommen ist das Invalideneinkommen.
Der Invaliditätsgrad ist ein wirtschaftlicher und kein medizinischer Begriff. Der Invaliditätsgrad vergleicht das Invalideneinkommen mit dem Valideneinkommen und beziffert die prozentuale Erwerbseinbusse, die durch einen lang dauernden Gesundheitsschaden verursacht ist. Je nach Invaliditätsgrad (prozentuale Erwerbseinbusse) resultiert eine Viertelsrente, eine halbe Rente, eine Dreiviertelsrente oder eine ganze Rente.
Die IV handelt nach dem Grundsatz 'Eingliederung vor Rente' und prüft deshalb bei jeder Rentenanmeldung unaufgefordert, ob berufliche Massnahmen möglich und sinnvoll sind. Die IV kann nur berufliche Massnahmen unterstützen, die zur Verbesserung oder Erhaltung des Einkommens führen. Massnahmen als therapeutisches Mittel,
Arbeitende an einem geschützten Arbeitsplatz sind 'ausserhalb der freien Wirtschaft' tätig. Sie üben (invalidenrechtlich gesehen) weder eine angepasste Tätigkeit aus, noch können sie in der Regel ein rentenausschliessendes Einkommen erzielen.