Es gibt zwei Arten von Taggeldern:
- Das grosse Taggeld für Versicherte ab
18 Jahre, die vor Eintritt des Gesundheitsschadens erwerbstätig waren.
- Das kleine Taggeld für Versicherte ab
18 Jahre, die sich in der ersten beruflichen Ausbildung befinden oder das20. Altersjahr noch nicht erreicht haben und noch nicht erwerbstätig gewesen sind.
Für beide Taggeldarten gelten unterschiedliche Voraussetzungen und Berechnungsweisen.


