Wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt die IV für Versicherte vor dem vollendeten 20. Altersjahr die vollen Kosten für diese medizinischen Massnahmen.
Medizinische Massnahmen der IV
Die IV unterscheidet bei den medizinischen Massnahmen zwischen anerkannten Geburtsgebrechen und Leiden mit Auswirkungen auf die Eingliederung ins Erwerbsleben.


