Wenn die IV-Stelle den Invaliditätsgrad bemisst, unterscheidet sie zwischen Erwerbstätigen, Nichterwerbstätigen und teilweise Erwerbstätigen:
Wie hoch ist die IV-Rente?
Die Höhe der IV-Rente hängt von Beitragsdauer, durchschnittlichem Einkommen und Invaliditätsgrad ab.
Der Invaliditätsgrad bestimmt, auf welche Rente jemand Anspruch hat:
| Invaliditätsgrad | Rentenanspruch |
| Mindestens 40% | Viertelsrente |
| Mindestens 50% | Halbe Rente |
| Mindestens 60% | Dreiviertelsrente |
| Mindestens 70% | Ganze Rente |
IV-Renten für Erwerbstätige
Die IV-Stelle zieht vom Lohn, der ohne Gesundheitsschaden erzielt werden könnte, den Lohn ab, der nach dem Gesundheitsschaden und nach zumutbaren Eingliederungsmassnahmen theoretisch erreicht werden könnte. Daraus ergibt sich die Erwerbseinbusse aus Folge der Invalidität. In Prozent ausgedrückt, ist dies der Invaliditätsgrad.
Praxisbeispiel
Kann also ein Handwerker, der wegen eines Rückenleidens den Beruf aufgeben musste, nur noch eine leichtere Arbeit in einem 50-Prozent-Pensum ausüben, bei der er wesentlich weniger verdient, wird der Invaliditätsgrad folgendermassen berechnet:
| Einkommen als gelernter Handwerker | CHF 70'000.00 |
| Zumutbares Einkommen bei leichterer Arbeit und 50%-Pensum | CHF 30'000.00 |
| Differenz | CHF 40'000.00 |
Die Erwerbseinbusse von CHF 40’000.00 entspricht 57 Prozent. Damit liegt auch der Invaliditätsgrad des Handwerkers bei 57 Prozent, was zu einer halben Rente führt.
Der Onlinerechner hilft, den theoretischen Invaliditätsgrad zu ermitteln.
IV-Renten für Nichterwerbstätige
Die IV-Stelle klärt ab, wie stark sich die Behinderung im bisherigen Aufgabenbereich, also zum Beispiel im Haushalt, auswirkt.
IV-Renten für teilweise Erwerbstätige
Die IV-Stelle bemisst den Invaliditätsgrad entsprechend der Behinderung in beiden Bereichen: im Erwerbsleben (Erwerbseinbusse) und im bisherigen Aufgabenbereich.
Rentenansätze
Je nach Durchschnittseinkommen variieren die Renten. Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Mindest- und Höchstbeträge bei lückenloser Beitragsdauer.
Mindestens CHF pro Monat
| Ganze Rente | Dreiviertelsrente | Halbe Rente | Viertelsrente | |
| Invalidenrente | 1'170.00 | 878.00 | 585.00 | 293.00 |
| Kinderrente | 468.00 | 351.00 | 234.00 | 117.00 |
Höchstens CHF pro Monat
| Ganze Rente | Dreiviertelsrente | Halbe Rente | Viertelsrente | |
| Invalidenrente | 2'340.00 | 1'755.00 | 1'170.00 | 585.00 |
| Kinderrente | 936.00 | 702.00 | 468.00 | 234.00 |


