Voraussetzungen
- Der oder die Versicherte war während eines Jahres ohne wesentlichen Unterbruch durchschnittlich zu mindestens
40 Prozent arbeitsunfähig. - Nach Ablauf des Jahres besteht eine Erwerbsunfähigkeit von
40 Prozent oder mehr.

Wenn die Erwerbsfähigkeit trotz zumutbaren Eingliederungsmassnahmen nicht wiederhergestellt, erhalten oder verbessert werden kann, prüft die IV-Stelle, ob Anspruch auf eine Invalidenrente besteht.
Der Anspruch beginnt frühestens nach Ablauf des Wartejahres sowie sechs Monate, nachdem die Anmeldung bei der IV-Stelle eingereicht wurde und frühestens in jenem Monat, der auf die Vollendung des
Der Anspruch auf eine IV-Rente erlischt am Ende des Monats, in dem:
Rentenberechtigte haben zusätzlich zur Invalidenrente Anspruch auf eine Kinderrente für:
Die Höhe der IV-Rente hängt von Beitragsdauer, durchschnittlichem Einkommen und Invaliditätsgrad ab.
| Invaliditätsgrad | Rentenanspruch |
| Mindestens 40% | Viertelsrente |
| Mindestens 50% | Halbe Rente |
| Mindestens 60% | Dreiviertelsrente |
| Mindestens 70% | Ganze Rente |
Wenn die IV-Stelle den Invaliditätsgrad bemisst, unterscheidet sie zwischen Erwerbstätigen, Nichterwerbstätigen und teilweise Erwerbstätigen:
Die IV-Stelle zieht vom Lohn, der ohne Gesundheitsschaden erzielt werden könnte, den Lohn ab, der nach dem Gesundheitsschaden und nach zumutbaren Eingliederungsmassnahmen theoretisch erreicht werden könnte. Daraus ergibt sich die Erwerbseinbusse aus Folge der Invalidität. In Prozent ausgedrückt, ist dies der Invaliditätsgrad.
Kann also ein Handwerker, der wegen eines Rückenleidens den Beruf aufgeben musste, nur noch eine leichtere Arbeit in einem 50-Prozent-Pensum ausüben, bei der er wesentlich weniger verdient, wird der Invaliditätsgrad folgendermassen berechnet:
| Einkommen als gelernter Handwerker | CHF 70'000.00 |
| Zumutbares Einkommen bei leichterer Arbeit und 50%-Pensum | CHF 30'000.00 |
| Differenz | CHF 40'000.00 |
Die Erwerbseinbusse von CHF 40’000.00 entspricht 57 Prozent. Damit liegt auch der Invaliditätsgrad des Handwerkers bei 57 Prozent, was zu einer halben Rente führt.
Der Onlinerechner hilft, den theoretischen Invaliditätsgrad zu ermitteln.
Die IV-Stelle klärt ab, wie stark sich die Behinderung im bisherigen Aufgabenbereich, also zum Beispiel im Haushalt, auswirkt.
Die IV-Stelle bemisst den Invaliditätsgrad entsprechend der Behinderung in beiden Bereichen: im Erwerbsleben (Erwerbseinbusse) und im bisherigen Aufgabenbereich.
Je nach Durchschnittseinkommen variieren die Renten. Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Mindest- und Höchstbeträge bei lückenloser Beitragsdauer.
| Ganze Rente | Dreiviertelsrente | Halbe Rente | Viertelsrente | |
| Invalidenrente | 1'160.00 | 870.00 | 580.00 | 290.00 |
| Kinderrente | 464.00 | 348.00 | 232.00 | 116.00 |
| Ganze Rente | Dreiviertelsrente | Halbe Rente | Viertelsrente | |
| Invalidenrente | 2'320.00 | 1'740.00 | 1'160.00 | 580.00 |
| Kinderrente | 928.00 | 696.00 | 464.00 | 232.00 |
Wer eine IV-Rente beantragen will, muss sich bei der IV-Stelle seines Wohnkantons melden.
Das Antragsformular ist bei der IV-Stelle, der AHV Ausgleichskasse, der AHV-Gemeindestelle oder auf dieser Seite unter "Formulare" erhältlich.
Wer in der Schweiz und in einem oder mehreren Ländern der EU oder der EFTA Versicherungszeiten zurückgelegt hat und in seinem Wohnsitzstaat einen Antrag stellt, löst damit in anderen betroffenen Ländern automatisch ein Anmeldeverfahren aus.
Erhebliche Änderungen der beruflichen, familiären und gesundheitlichen Situation können den Leistungsanspruch beeinflussen und müssen der IV-Stelle gemeldet werden.