Integrationsmassnahmen

Integrationsmassnahmen richten sich an Menschen mit psychischen Einschränkungen. Diese Massnahmen der sozialberuflichen Rehabilitation sind das Bindeglied zwischen medizinischer Rehabilitation und beruflicher Eingliederung.

Integrationsmassnahmen bereiten Menschen mit einer psychischen Erkrankung auf den Wiedereinstieg ins Berufsleben vor und sind individuell auf die persönliche Situation der Betroffenen abgestimmt. Die Massnahmen können in einem Betrieb des ersten Arbeitsmarktes oder in einer IV-Institution durchgeführt werden.

Das Ziel der Integrationsmassnahmen ist der Aufbau der Arbeitsfähigkeit auf mindestens 50 Prozent innerhalb eines Jahres.

Entschädigung für Arbeitgebende

Arbeitgebende, die erkrankte Mitarbeitende im Betrieb weiterbeschäftigen oder neuen Mitarbeitenden die Möglichkeit zur beruflichen Wiedereingliederung bieten, erhalten für den Mehraufwand an Betreuung CHF 100.00 pro Tag. Bei Bedarf kann zusätzlich ein Job Coach zur Verfügung gestellt werden.