Integrationsmassnahmen bereiten Menschen mit einer psychischen Erkrankung auf den Wiedereinstieg ins Berufsleben vor und sind individuell auf die persönliche Situation der Betroffenen abgestimmt. Die Massnahmen können in einem Betrieb des ersten Arbeitsmarktes oder in einer IV-Institution durchgeführt werden.
Das Ziel der Integrationsmassnahmen ist der Aufbau der Arbeitsfähigkeit auf mindestens


