Diese benötigen sie:
- zur Ausübung der Erwerbstätigkeit
- um Aufgaben im privaten Alltag zu bewältigen
- für die Ausbildung und funktionelle Angewöhnung
- um selbständig und unabhängig zu sein.
Die Hilfsmittel werden als Eigentum oder leihweise abgegeben oder pauschal vergütet.


