Hilflosenentschädigung der IV

Wer bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie An-/Auskleiden, Essen, Körperpflege oder Notdurft die Hilfe anderer Menschen benötigt, ist im Sinne der IV hilflos und kann eine Hilflosenentschädigung erhalten.

Als hilflos gelten auch volljährige Versicherte, die zu Hause leben und:

  • ohne Begleitung nicht selbständig wohnen können
  • für Erledigungen und Kontakte ausserhalb der Wohnung auf Begleitung angewiesen sind
  • ernsthaft gefährdet sind, sich dauernd von der Aussenwelt zu isolieren

Die IV unterscheidet zwischen leichter, mittlerer und schwerer Hilflosigkeit.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind zur Hilflosenentschädigung auch Assistenzbeiträge möglich.