Als hilflos gelten auch volljährige Versicherte, die zu Hause leben und:
- ohne Begleitung nicht selbständig wohnen können
- für Erledigungen und Kontakte ausserhalb der Wohnung auf Begleitung angewiesen sind
- ernsthaft gefährdet sind, sich dauernd von der Aussenwelt zu isolieren
Die IV unterscheidet zwischen leichter, mittlerer und schwerer Hilflosigkeit.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind zur Hilflosenentschädigung auch Assistenzbeiträge möglich.


