Entschädigung für Unternehmen: Leistungen

Wie sehen die Leistungen für Arbeitgebende im Detail aus?

Einarbeitungszuschuss

Wenn Versicherte im Rahmen der Arbeitsvermittlung einen Arbeitsplatz gefunden haben, kann der Arbeitgebende eine finanzielle Entschädigung erhalten. Diese kompensiert die eingeschränkte Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers während der Anlern- oder Einarbeitungszeit.

BetragMaximal 80% des letzten ohne Gesundheitseinschränkung verdienten Lohnes. Der Zuschuss entspricht höchstens dem Maximum der Taggelder, d.h. CHF 346.00 pro Tag.
ZeitraumMaximal 180 Tage.

Beitrag an den Arbeitgeber
Für Betriebe, in denen Integrationsmassnahmen von Versicherten stattfinden.

BetragMaximal CHF 100.00 pro Anwesenheitstag.
ZeitraumMaximal 1 Jahr (230 Arbeitstage).

Entschädigung für Beitragserhöhungen

Arbeitgebende erhalten eine Entschädigung für Beitragserhöhungen der obligatorischen beruflichen Vorsorge und der Krankentaggeldversicherung. Voraussetzung dafür ist, dass die oder der Versicherte nach erfolgter Arbeitsvermittlung innert zwei Jahren erneut arbeitsunfähig wurde und das Arbeitsverhältnis davor länger als drei Monate gedauert hat und die versicherte Person innerhalb eines Jahres während mehr als 15 Arbeitstagen krankheitsbedingt gefehlt hat.