Entschädigung für Unternehmen: Leistungen

Wie sehen die Leistungen für Arbeitgebende im Detail aus?

Einarbeitungszuschuss

Wenn Versicherte im Rahmen der Arbeitsvermittlung einen Arbeitsplatz gefunden haben, kann der Arbeitgebende eine finanzielle Entschädigung erhalten. Diese kompensiert die eingeschränkte Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers während der Anlern- oder Einarbeitungszeit.

BetragMaximal 80% des letzten ohne Gesundheitseinschränkung verdienten Lohnes. Der Zuschuss entspricht höchstens dem Maximum der Taggelder, d.h. CHF 346.00 pro Tag.
ZeitraumMaximal 180 Tage.

Beitrag an den Arbeitgeber
Für Betriebe, in denen Integrationsmassnahmen von Versicherten stattfinden.

BetragMaximal CHF 100.00 pro Anwesenheitstag.
ZeitraumMaximal 1 Jahr (230 Arbeitstage).

Entschädigung für Beitragserhöhungen

Arbeitgebende erhalten eine Entschädigung für Beitragserhöhungen der obligatorischen beruflichen Vorsorge und der Krankentaggeldversicherung. Voraussetzung dafür ist, dass die oder der Versicherte nach erfolgter Arbeitsvermittlung innert zwei Jahren erneut arbeitsunfähig wurde und das Arbeitsverhältnis davor länger als drei Monate gedauert hat und die versicherte Person innerhalb eines Jahres während mehr als 15 Arbeitstagen krankheitsbedingt gefehlt hat.

Entschädigung für Unternehmen: Anmeldung

Hotline für Arbeitgebende im Kanton Zürich:

Für Arbeitgebende, die noch keinen persönlichen Kontakt zu einer Eingliederungsberaterin oder einem Eingliederungsberater der SVA Zürich haben, gibt es die Arbeitgeber-Hotline. Eingliederungsfachleute informieren über Früherkennung, Arbeitsplatzerhaltung und Hilfsmittel am Arbeitsplatz sowie über allgemeine Unterstützungsmassnahmen der IV und nehmen gerne Vakanzmeldungen für geeignete Arbeitsplätze entgegen.

044 448 58 58 (Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr)