Arbeitgebende haben Anspruch auf folgende Leistungen:
- Einarbeitungszuschuss
- Beitrag an den Arbeitgeber
- Entschädigung für Beitragserhöhungen

Unternehmen, die sich dafür engagieren, dass Menschen mit einer Behinderung in der Arbeitswelt wieder Fuss fassen können, haben Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung.