Berufliche Massnahmen der IV

Im Rahmen der beruflichen Massnahmen bietet die IV Berufsberatung und Eingliederungsberatung an und unterstützt damit sowohl Versicherte als auch Unternehmen.

Berufsberatung für Versicherte

Wer durch Unfall oder Krankheit nicht mehr in der Lage ist, den gelernten Beruf auszuüben, muss neue berufliche Perspektiven finden. Die Berufsberaterinnen und Berufsberater beraten und begleiten die Versicherten auf dem Weg zurück in die Arbeitswelt. Ziel ist es, neue Berufskompetenzen aufzubauen, um möglichst schnell wieder erwerbstätig und somit wirtschaftlich unabhängig zu sein. Die Berufsberatung richtet sich auch an Jugendliche, die aufgrund einer Behinderung bei der Berufswahl eingeschränkt sind oder spezielle Unterstützung bei der Berufsausbildung benötigen.

Eingliederungsberatung für Versicherte und Unternehmen

Die Eingliederungsberatung der IV-Stelle steht sowohl Versicherten als auch Unternehmen offen. Das vordringliche Anliegen der Eingliederungsberaterinnen und Eingliederungsberater ist, frühzeitig Unterstützung zu geben, damit Arbeitsplätze – wenn immer möglich – erhalten bleiben. Eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen soll verhindert werden. Die Eingliederungsspezialisten beraten Unternehmen bei Sozialversicherungsfragen und zeigen auf, wie die Invalidenversicherung unterstützen kann.