Assistenzbeitrag der IV
Der Assistenzbeitrag ist eine finanzielle Leistung für Versicherte, die eine Hilflosenentschädigung erhalten. Er ermöglicht ihnen, für regelmässig benötigte Hilfeleistungen eine Assistenzperson anzustellen, damit sie zu Hause leben können.
Und das geht so:
- Die oder der Versicherte mit Anspruch auf Hilflosenentschädigung schickt der IV-Stelle im Wohnsitzkanton die Anmeldung für einen Assistenzbeitrag.
- Die IV-Stelle klärt vor Ort den Hilfebedarf ab. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt und der Hilfebedarf anerkannt sind, legt die IV-Stelle die Höhe des Assistenzbeitrags fest.
- Die oder der Versicherte stellt mittels Arbeitsvertrag eine oder mehrere Assistenzpersonen an und reicht der IV-Stelle monatlich die Rechnung über die geleisteten Assistenzstunden ein.
- Die IV-Stelle lässt der oder dem Versicherten den Assistenzbeitrag im festgelegten Rahmen überweisen.