Die Leistungen der IV auf einen Blick

Zu einer IV-Rente darf es nur kommen, wenn die Eingliederung ausgeschlossen werden muss.

Als Grundlage für die Beurteilung gilt dabei nicht, was den Menschen fehlt, sondern welche Ressourcen sie mitbringen. Die entscheidenden Fragen sind dabei:

  • Welches Potenzial ist vorhanden?
  • Welche Tätigkeiten können in Zukunft noch ausgeführt werden
  • Welche Massnahmen und Mittel führen zur erfolgreichen Eingliederung?

Je früher Versicherte und Arbeitgebende mit der IV-Stelle Kontakt aufnehmen, desto grösser ist die Chance für eine nachhaltige berufliche Integration.

Merkblatt: Leistungen der Invalidenversicherung (PDF)

Flyer "Potenziale nutzen, Perspektiven schaffen, die Leistungen der IV für Arbeitgebende" (PDF)