Im Kanton Zürich haben Nichterwerbstätige Anspruch auf Familienzulagen, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- steuerbares Einkommen der direkten Bundessteuer höchstens
CHF 41’760.00 - obligatorisch in der AHV versichert und beitragspflichtig
- kein Bezug von Ergänzungsleistungen
Nichterwerbstätige haben keinen Anspruch auf Familienzulagen, wenn jemand anders als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer die Zulagen für das betreffende Kind beziehen kann (siehe "Eine Zulage pro Kind").


