Schweizerinnen und Schweizer sowie Bürgerinnen und Bürger eines EU/EFTA-Staates erhalten Familienzulagen für leibliche und adoptierte Kinder, die in einem EU/EFTA-Staat leben. Für Kinder anderer Staatsangehöriger siehe Merkblatt Familienzulagen in der Landwirtschaft.
Welche Zulagen erhalte ich für Kinder im Ausland? – Der Online-Rechner gibt Auskunft


